Obergasse 11
Evangelische Kirche, Obergasse 11, Zustand Januar 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Evangelische Kirche, Obergasse 11, Zustand Januar 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Obergasse 11, Innenansicht
Grenzstein an der Kirche
Evangelische Kirche, Portal
Evangelische Kirche, Obergasse 11, Portal, Zustand Januar 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Grenzstein vor der evangelischen Kirche, Obergasse 11, Zustand Januar 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Grenzstein vor der evangelischen Kirche, Obergasse 11, Zustand Januar 2023 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Hohenstein
Born
  • Obergasse 11
  • Watzhahner Straße
Evangelische Kirche und Grenzstein
Flur: 3
Flurstück: 21/1, 22/5

Neben Aarbergen-Daisbach eine der beiden Fachwerkkirchen des Kreises. 1703 am Nordrand des Dorfes in erhöhter Lage errichtet, 1734 Einbau zusätzlicher Stützen für den Glockenturm. 1964 und 1990 umfassende Erneuerungen. Saalbau mit dreiseitigem Schluss, Walmdach und verschiefertem Mitteldachreiter. Fachwerk mit durchgehenden Pfosten, geschosshohen Streben und gleichmäßiger Horizontalteilung (1990 Sanierung durch Aufdoppeln neuer Hölzer); Nordseite verschiefert. Geschnitztes Portal mit bäuerlichen Blumenmotiven. Qualitätvolle Innenausstattung des 18. Jahrhunderts: Balkendecke auf zwei Längsunterzügen über achteckigen Stützen, hölzerner Chorbogen, Winkelempore mit gesägten Balustern auf Stützen mit geschnitzten Knaggen. Originalfarbigkeit nach Befund 1965 und 1990 erneuert. Kanzel um 1650, geschnitztes Gestühl 1731, Orgel 1789 von Johann Wilhelm Schöler. Altarkruzifix 17. Jahrhundert.

Südlich vor der Kirche ein Grenzstein, der vermutlich aus dem 18. Jahrhundert stammt. An der Südseite ist er mit einem Kreuz und den Buchstaben "S" und "B" markiert, die als Stift Bleidenstadt gedeutet werden. Auf der Rückseite die Buchstaben "N" und "S" für die Herrschaft Nassau-Idstein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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