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Dreiseitige Hofreite an der Hauptstraße im Ortskern. Giebelständiges, dreizoniges Wohnhaus des 18. Jh. mit Veränderungen des 19. Jh. Erdgeschoss teils verputzt, im Obergeschoss wohlerhaltenes barockes Sichtfachwerk mit regelmäßigen Strebefiguren und genasten S-Streben traufseitig als Brüstungszier. Schwelle mit Profil, im Giebel- und vorderen Traufbereich abgerundete Balkenköpfe und Füllhölzer. Zugehörige Fachwerkscheune erhalten, weitere Wirtschaftsgebäude des 19. Jh. in Ziegelmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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