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Geschlossene Hofreite an der Ortsdurchfahrt. Giebelständiges zweizoniges Fachwerkwohnhaus, teils verputzt, im Kern auf das 17./18. Jh. zurückgehend. Erneuerung des Dachgeschosses und seitlich angefügte Traufenüberbauung der Hofeinfahrt mit hölzernem Tor und Pforte im 19. Jh. Durch die einheitliche Behandlung der Straßenfassade mit reizvollem, ornamentalem Schieferbehang im Obergeschoss, bezeichnet "CW 1868", wird eine homogene Wirkung beider Gebäudeteile erreicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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