Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1717 erbautes Wohnhaus in zentraler Ecklage, traufständig an der Hauptstraße. Bei Erfassung verkleideter, zwischenzeitlich freigelegter Fachwerkbau mit jüngerem Satteldach und zweiläufiger Eingangstreppe. Über dem rückwärtigen Eingang Inschrift: "1717 den 24 Abrilius hat dis Haus erbaud Iohann Conrat Gudherr und seine Hausfrau Anna Eva Gudherrin". Das Haus zeigt mit kräftig profilierter Schwelle und Mannfiguren qualitätvolles barockes Zierfachwerk mit starker Wirkung für das Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |