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1905 am südöstlichen Rand des Ortskernes durch den jüdischen Kaufmann Falk Falk (Datum und Initialen F F im Giebel), als Kaufhaus mit für die Zeit ungewöhnlich modernen Einrichtungen (Aufzug, fließendes Wasser) errichtet; seit Ende der 1930er Jahre Gemeindebesitz, u.a. Hitlerjugendheim, Kindergarten und Versammlungsraum, Wohnungen, seit 1973 Rathaus.
Der dreigeschossige Backsteinbau hebt sich von der Umgebung durch seine Höhe und die kontrastreiche Wandbehandlung ab. Erdgeschoss sockelartig in Backstein; darüber helle Putzflächen mit backsteinsichtiger Akzentuierung horizontaler und vertikaler Elemente wie Gewände, Brüstung, Geschosstrennung und Traufe, von fachwerkartiger Wirkung. Mittelachse betont durch renaissancehaft geschweiften Giebel und Balkon mit Eisengeländer. Dach und Gauben jeweils mit Krüppelwalmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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