Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hofreite in giebelständiger Parallelstellung von Wohnhaus und Scheune. Wohnhaus in rein konstruktivem Fachwerk aus relativ dünnen, geraden Hölzern um 1800. Die Scheune etwa gleichen Umfanges zeigt im Erdgeschoss gutes Fachwerk des späten 18. Jh., obere (im 19. Jh. erhöhte) Zone verschiefert. Hofabschluss durch Mauer mit angedeuteten Pfosten und Tor. Der Wechsel engstehender Giebel von Scheunen und Wohnbauten prägt hier das Straßenbild entscheidend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |