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Wohnhaus einer von der Straße zurückliegenden Hofreite mit Zugang über die Nachbarparzelle. Nach Abbruch der Scheune steht das dreizonige kleine Fachwerkhaus dreiseitig frei. Gefüge des späten 18. Jh., rückwärtig und im Erdgeschoss einfach verriegelt. Regelmäßige weitgespreizte Strebefiguren, an den Eckpfosten K-förmig, sonst ohne Kopfbänder; symmetrische Giebelfront. Obergeschossschwelle profiliert. Dachgeschoss im 19. Jh. verändert. Ausfachungen überwiegend in Backstein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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