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Giebelständiges zweizoniges Fachwerkwohnhaus, ganz verputzt. Im 19. Jh. mit flacherer Neigung und Kniestock erneuertes Dach und verschiefertes Giebelfeld. Der trauf- und giebelseitig vorhandene geringfügige Geschossüberstand sowie die unveränderte Anordnung der Fensteröffnungen lassen den Schluss auf intaktes Fachwerk des späten 18. Jh. zu. Als Bestandteil der kleinteiligen, dichten Bebauungsstruktur in der Kirchgasse besitzt das Gebäude städtebaulichen Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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