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Wohnhaus und Scheune in weiträumiger Parallelstellung. Die Fachwerkstruktur beider Gebäude geht auf das 18. Jh. zurück. Das Wohnhaus zeigt bei Dachform und Giebelverschieferung sowie Veränderungen der giebelseitigen Erdgeschosswand Eingriffe des 19. Jh. Hofseitig ist ursprüngliches Fachwerk mit Strebefiguren und profilierter Schwelle über abgerundeten Balkenköpfen erhalten. Die Scheune mit markanter breiter Giebelwand und Krüppelwalm ergänzt das im Straßenbild auffallende Ensemble.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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