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Dreiseitig geschlossene Hofreite im alten Ortsbereich. Seitlicher Zugang durch charakteristisches hölzernes Hoftor mit Vergitterung. Wohlerhaltenes, traufständiges Wohnhaus um 1700, dreizonig, mit niedriger Erdgeschosshöhe. Handwerklich gut gefügtes Fachwerk mit gefachweisen Überblattungen der Riegel, im Obergeschoss ohne Halsriegel; Streben leicht gekrümmt. Im Giebel markantes Rautenmuster, umlaufend profilierte Schwelle. Symmetrische Straßenfassade mit Mitteleingang, Tür der Mitte des 19. Jh. mit Kassettenfüllungen. Qualitätvoller Bau mit Wirkung für das Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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