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Das giebelständige Wohnhaus eines neben dem Pfarrhof gelegenen Hakenhofes soll 1708 erbaut worden sein. Dreizonig mit hofseitigem Mitteleingang und zweiläufiger Treppe. Auf abgerundeten Balkenköpfen vorkragendes Obergeschoss mit weitgespreizten Strebefiguren ohne Kopfbänder. Eingangsüberdachung auf balusterförmig geschnitzten Pfosten, diese sollen aus der alten Pfarrscheune stammen. Dachstuhl im 19. Jh. erneuert. Rückwärtiger Anbau in Fachwerk neu errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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