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1872 in der Ortsmitte anstelle einer vorherigen Fachwerkkirche errichtet. Saalbau in sichtbar belassenem Bruchsteinmauerwerk mit 5/8-Chor und verschiefertem Satteldach mit Gauben. Zierlicher, aus Ziegeln gemauerter Frontdachreiter mit Giebeln und Spitzhelm. An der Eingangsseite Sandsteinrosette. Umlaufender Rundbogenfries unter der Traufe ebenfalls aus Backstein; Rundbogenfenster. Gewölbte Vorhalle, Chor innen rund. Westempore auf Holzstützen und Kanzel aus der Erbauungszeit. Orgel 1872 von Gustav Raßmann, Möttau. Geschnitzte Gestühlswangen. Fußboden aus diagonal verlegten Sandsteinplatten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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