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Wohnhaus in zurückgesetzter Lage ohne eigene direkte Anbindung an die Hauptstraße, unmittelbar an Nr. 31 anschließend. Die vollständig unter Putz liegende Fachwerkkonstruktion dürfte trotz neuerer Fenstereinbauten im wesentlichen ungestört sein; die Erbauungszeit liegt um die Mitte des 18. Jh. An der Traufseite deutlicher Geschossüberstand, hier auch der Eingang mit einläufiger Treppe und neuer Überdachung. Das Haus ist Bestandteil der historischen Bausubstanz des Ortskernes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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