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Hofreite an zentraler Stelle. Kleines, im Hof zurückliegendes zweizoniges Fachwerkwohnhaus der späten 18. Jh. Die im Winkel angelegten ehemaligen Wirtschaftsgebäude - Scheune und Stallungen - begrenzen den Hof an der Ostseite. Nach modernen Veränderungen der Gebäude kürzlich Rückführung auf den historischen Zustand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |