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In der Ortsmitte freistehendes eingeschossiges Gebäude über langgestrecktem Rechteckgrundriss. Aus unverputztem Bruchsteinmauerwerk, mit Krüppelwalmdach und Sichtfachwerk in den Giebelzonen. Damit gehört das im frühen 19. Jh. entstandene Gebäude dem Typus der in Massivbauweise erstellten Gemeindebackhäuser an, der die Fachwerkbauten des 18. Jh. ablöste. 1982-83 durchgreifend instandgesetzt. Markanter städtebaulicher Akzent im Dorfmittelpunkt, ortsgeschichtliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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