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Traufständiges Wohngebäude des 19. Jh. mit überbauter Hofeinfahrt. Regelmäßige, fünfachsige Fensterreihung, straßenseitiger Eingang nachträglich verkleinert. In dem schlichten, als verputzte Fachwerkkonstruktion errichteten Bau besitzt das handwerklich bearbeitete hölzerne Hoftor mit integrierter Pforte dekorative Qualität. Gerader Sturz auf geschweiften Knaggen, die Torflügel oben in ausgesägte Gitter aufgelöst. Damit wird hier die Tradition des geschmückten Hof- und Scheunentores fortgeführt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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