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Quellenstraße (früher Borngasse)
2-6 (Nordostseite),
1-9 (Südwestseite)
Hauptstraße 1-11 (Nordseite),
2-8 (Südseite)
Höhenstraße 5, 7
Hohlstraße 1-9
Im Pfad 1, 2
Gesamtanlage Ortskern
Die Gesamtanlage umfasst den unterhalb der ev. Kirche in der Talsenke gelegenen Ortskern um den zentralen Platz im Schnittpunkt von Hauptstraße, Hohlstraße und Quellenstraße. In diesem Bereich sind zahlreiche Hofreiten des 17. bis 19. Jh. erhalten. Es treten verschiedene Hoftypen in zwei-, drei- und vierseitiger Anlage auf. Das Straßenbild wird teils von Wohnhäusern, teils von Wirtschaftsgebäuden bei zurückliegenden Wohnbauten geprägt, wobei Trauf- und Giebelstellung gleichermaßen vorkommen. Auffällig ist jedoch die überdurchschnittliche Hofgröße in Limbach. Hauptstraße 7 und Quellenstraße 9 sind Beispiele für besonders stattliche Anwesen eines im Kreis sonst seltenen klassizistischen Hoftyps. Ein weiteres Limbacher Merkmal ist die Fassadenbehandlung durch nachträglich um 1900 aufgetragenen Ornamentputz, der den Fachwerkbauten ein "städtisches" Aussehen verlieh. Besonders anschaulich zeigt sich der biedermeierliche Hoftyp um 1850 bei Höhenstraße 5 und 7, während ältere Bausubstanz bei Hauptstraße 6 (vielleicht noch 17. Jh.), Hauptstraße 9/11 (Scheune 1669) und Quellenstraße 3 (1717) erhalten ist. Im Unterschied zu anderen Dörfern der Umgebung ist Limbach durch eine weitläufige Ortsstruktur mit ungewöhnlich großzügig angelegtem Mittelpunkt gekennzeichnet. Dieser Platz war früher mit einer Kombination von Brunnen und Brandweiher (dargestellt im Plan von 1873), später außerdem mit einem Feuerwehrgerätehaus ausgestattet. Die barocke ev. Kirche dominiert trotz ihrer Randlage durch den hochgelegenen Standort-, daneben die ehemalige Schule, ein Bau des 19. Jh.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |