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Wohnhaus in ähnlicher Position wie bei Hofreite Nr. 3, jedoch nicht so weit von der Straße zurückliegend. Verputzter Fachwerkbau der 2. Hälfte des 19. Jh. mit Wandgliederung durch Blendrahmen und Ornamentfries unter der Traufe. Das Giebelmotiv der Fenstergewände wiederholt sich am Mitteleingang. Dieser in repräsentativer Gestaltung mit Treppenaufgang, Holzbekleidung, Tür mit Verglasung und Oberlicht. Weiterentwicklung des biedermeierlichen Wohnhaustyps mit vermehrten Dekorationselementen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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