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Große Hofreite mit stattlicher Fachwerkscheune am südöstlichen Ortsrand. Einheitliche geschlossene Anlage der 2. Hälfte des 19. Jh. mit giebelständigem Wohnhaus biedermeierlichen Typs. Ursprüngliche klare fünfachsige Fassadenordnung durch hofseitige Fenstereinbrüche gestört. Erhalten dagegen der eingezogene Eingang mit Oberlicht, Tür und Holzbekleidung. Blendrahmengliederung in Putz, Ecklisenen mit Quaderung und ornamental betontem oberem Abschluss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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