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Hofreite aus der Mitte des 19. Jh., biedermeierlicher Typ mit traufständigem Wohnhaus und parallel gestellter Scheune. Wohngebäude in verputzter Fachwerkkonstruktion; klare fünfachsige Fassadengliederung mit Mitteleingang, guter zweiflügeliger Haustür und Oberlicht (früher mit gebogenen Zwischensprossen). Das Foto um 1920 zeigt einen nach 1900 aufgetragenen ornamentalen Zierputz, wie er zeitweilig im Ort üblich war. Die Ecklisene mit Quaderung ist ein Rest dieser Ausgestaltung. Im Vergleich mit dem Nachbarhaus Nr. 7 zeigt sich der Bau mit geringerer Geschosshöhe und Walmdach eher der ländlichen Tradition verhaftet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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