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Vollständig erhaltene Hofreite biedermeierlicher Prägung aus der Mitte des 19. Jh. ähnlich Nr. 5, jedoch in strengerer, klassizistisch orientierter Formensprache und größerer Gebäudehöhe mit Dachüberstand. Das Diamantschnittmotiv der in acht Füllungen aufgeteilten Haustür wiederholt sich in der Sprossenteilung des Oberlichtes. Seitlich anschließender niedrigerer Torbau, Torsturz mit Kopfbändern in Stichbogenform. Wie bei Nr. 5 parallel gestellte Scheunen, hierauf geländeausgleichendem Bruchsteinsockel. Die beiden Hofreiten bilden eine qualitätvolle Baugruppe und bezeichnen den Nordrand des alten Ortskernes (gleichzeitig der Gesamtanlage).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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