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Zweiflügelige Haustür der Mitte des 19. Jh. in handwerklich hervorragender Ausführung, vergleichbar Langgasse 1 in Ketternschwalbach. Einteilung in sechs Rechteckfüllungen mit erhabenen Rauten und Viertelrosetten in den Ecken, darüber zwei größere Fächerrosetten. Das Haus biedermeierlichen Typs, ehemals Teil einer Hofreite, ist nicht im ursprünglichen Zustand erhalten, jedoch wurde die fünfachsig-symmetrische Fassade mit Mitteleingang beibehalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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