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Hofreite des 18./19. Jh. in seltener Vollständigkeit. Wohnhaus, Scheune und weitere Nebengebäude bilden eine dreiseitig um den Hof angeordnete Baugruppe von optischer Geschlossenheit. Das Hauptwohngebäude geht auf das späte 18. Jh. zurück; Eingriffe des 19. Jh. und aus jüngster Zeit sind in der veränderten Dachneigung und weiteren Abweichungen von der ursprünglichen Konstruktion ablesbar. Am Nordrand des Ortskernes gelegen, markiert das Anwesen dessen frühere Ausdehnung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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