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Dreiseitig geschlossene Hofreite in der Ortsmitte. Aufgrund der beengten Grundstückssituation fast vollständig überbaute Fläche und sich verschneidende Baukörper. Das am Höhenweg giebelständige Wohnhaus wie die Nebengebäude verputzt; an einigen Stellen gutes Fachwerk. Hofseitig erkennbare Mannfiguren weisen auf eine Erbauung im 18. Jh. hin. Anbau mit Torfahrt. Sonderform eines an örtliche Gegebenheiten angepassten Gehöfts, wichtiges Element der innerörtlichen Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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