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Kleinhofreite in Ecklage. Schmales Wohnhaus mit nur einer giebelseitigen Fensterachse. Das Fachwerk der 1. Hälfte des 18. Jh. vollständig verputzt, nur unwesentlich gestört. Hofseitig zeichnet sich ein deutlicher Geschossüberstand mit darunter freiliegenden Balkenköpfen ab. Schwelle der nördlichen Traufseite kräftig profiliert. Kleine Scheune winkelförmig anschließend. Als fast unverändert erhaltene Bausubstanz im alten Ortsbereich ist der Hof Dokument einer ursprünglichen Wohnform.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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