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Kleine vierseitige Hofreite des späten 18. und frühen 19. Jh., bestehend aus giebelständigem Wohnhaus und eingeschossigem Nebengebäude, wohl ehemals Werkstatt, sowie überdachtem, hölzernen Torbau. Tor mit flachem Bogenschluss, daneben Pforte, beide oben vergittert. Fachwerk des Wohnhausheim Erdgeschoss teilweise verputzt. Hofseitig geringer Geschossvorsprung und schwach profilierte Schwelle, sonst regelmäßiges Gefüge mit K-Verstrebungen. Teil der alten Ortsbebauung am Basbach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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