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Nach Portalinschrift 1753 anstelle einer gotischen Valentinus-Kapelle in der Ortsmitte erbaut. Kleiner verputzter Saalbau mit Blendrahmengliederung und Stichbogenfenstern, Eingang mit Ohrengewände. Walmdach, verschieferter Frontturm mit Haubendach. Innen Spitztonnendecke aus Holz über umlaufendem, doppeltem Gesims. Dreiseitige, teils doppelstöckige Empore.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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