Burgstraße 1
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Burgstraße 1
Burgstraße 1
Burgstraße 1, Foto 1928
Burgstraße 1
Burgstraße 1
Burgstraße 1, Foto 1952
Burgstraße 1
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Rheingau-Taunus-Kreis
Hünstetten
Wallrabenstein
  • Burgstraße 1
Flur: 7
Flurstück: 41/1, 44/2

Nach Überlieferung ehemaliges Bürgermeisterhaus und Stammhaus des Archivars Habel. Winkelförmig angelegte Wohnhausgruppe einer größeren Hofreite nahe dem ehemaligen Ortseingang (Obertor), heute Ecke Wörsdorfer Straße. Der Haupttrakt ist als langgestreckter Fachwerkbau mit Satteldach giebelständig zur Burgstraße orientiert. Erdgeschoss und Giebelwand aus massivem, verputztem Mauerwerk. Im traufseitigen Obergeschoss sind unterschiedliche Fachwerkzierformen in der Brüstungszone bandartig aneinandergereiht. Der östlich in Traufstellung anschließende Flügel mit überbauter Hofeinfahrt zeichnet sich durch einen reich geschnitzten, dreiseitig flach vorspringenden Mittelerker auf geschnitzten Streben mit Haubendach aus. Ein Fenster links davon ist in die Erkergruppe mit einbezogen, ein Doppelfenster rechts durch eigene Rahmung mit gedrehten Ecksäulen als fränkischer Erker behandelt. Pfosten und Gesimse mit Reliefdekor, Konsolen teilweise als Puttenköpfe oder Masken. In drei Brüstungsfeldern Tafeln mit Inschriften: "Johan ... (?) seine Havsfrau Maria Caritas Lisen baven mich anno 1680"; "wer wil baven an die Strasen mus die Leite rede lasen"; "Dises Havs ist in Gottes Hand Gott bewar es vor Fever vnd Brand". Die reiche plastische Fachwerkzier erinnert an Idsteiner Vorbilder (Killingerhaus), die jedoch erheblich früher entstanden sind. Neben Haus Kirchgasse 1 von 1686 in Waldems-Esch einziges derart reich ausgestattetes dörfliches Fachwerkwohnhaus im Untertaunusgebiet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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