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An der Struth 11-23 (Westseite)
18-26 (Ostseite)
Kirchstraße 1-12
Umgebende Grünzonen
Die Gesamtanlage umfasst den Siedlungskern an der leicht gewundenen Kirchstraße mit Ortserweiterung An der Struth. Im Umkreis der seit dem Mittelalter nachgewiesenen Kirche sind größere Hofreiten des 18. Jh. locker gruppiert, ohne einen ganz geschlossenen Straßenraum zu bilden. Es herrschen drei-, vier- oder mehrseitige Hoftypen vor (siehe Kulturdenkmäler). Die teilweise stattlichen Scheunen bestimmen das Ortsbild wesentlich, Kirche und Backhaus fügen sich reizvoll ein. An der Landstraße nach Idstein finden sich jüngere Hoftypen. Der Übergang zu den umgebenden Wiesen und Obstgärten ist nahezu ungestört.
Einzelbauten: Kirchstraße 11, Biedermeier-Haustyp um 1850, verändert. Kirchstraße 12, Hofreite 18. Jh., giebelständiges Wohnhaus mit Schieferverkleidung, prägnante verputzte Scheune mit kleinen Walmen. An der Struth 15 Friedrichshof, Inschrift AN 18 LL 91.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |