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Malbachweg 1
Zugmantelstraße 13-25 (Nordseite),
14-38 (Südseite)
Die Gesamtanlage erstreckt sich über den größten Teil des Ortskernes, der sich überwiegend an der Hauptstraße orientiert. Jedoch bilden die Hofreiten des 18./19. Jh., die nach Osten weiter gestreut, nach Westen verdichtet sind, keine einheitliche Straßenraumbegrenzung im Sinne eines homogenen Straßendorfes. Unterschiedliche Hofgrößen und -formen ergeben eine aufgelockerte Struktur. Nach jüngsten Dorferneuerungsmaßnahmen mit zahlreichen Fassadenfreilegungen wird das Ortsbild überwiegend durch Sichtfachwerk geprägt, hinzu kommen Putz und Schieferverkleidungen. Durchgängig ist eine qualitätvolle historische Substanz, oft mit Einzeldenkmalwert, erhalten. Ein Scheunenrand bildet stellenweise die Grenze zur umgebenden Landschaft. Als besondere Elemente der Ortsmitte sind das ehemalige Hirtenhaus (jetzt Kapelle), das Backhaus und eine um 1930 errichtete Kriegerehrung 1914-18 mit Brunnen zu nennen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |