Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das um 1780 erbaute, im Volksmund Türmchen genannte ehemalige Hirtenhaus wurde 1982 zur Kirche geweiht. An prägnanter Stelle an einer Straßeneinmündung im westlichen Ortsteil erhöht gelegen. Kleiner längsrechteckiger Fachwerkbau in einfacher, schmuckloser Konstruktion, eingeschossig auf hohem Bruchsteinsockel über einer Geländemauer. Satteldach mit verschiefertem Dachreiter. Der traufseitige Eingang ist über eine Treppe zugänglich, eine ehemalige zweite Tür wurde vermauert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |