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Hofreite in vierseitiger Anlage mit giebelständiger Stellung von Wohnhaus und Scheune. Das Gehöft liegt unter Straßenniveau im Talgrund. Wohnhaus des 18. Jh. mit Überformungen des 19. Jh.: Dachgeschoss, Fenster und reizvolle zweifarbige Zierverschieferung der ganzen westlichen Traufwand und des Giebels mit Rautenornamenten in unverändertem Erscheinungsbild. Giebelwand verputzt. Die Wirtschaftsgebäude ebenfalls teilweise verschiefert. Wohlerhaltene Baugruppe als Bestandteil des alten Ortskernes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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