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Geschlossene Hofreite auf schmal zugeschnittener Parzelle. Wohnhaus und Scheune parallel in Giebelstellung, dazwischen schmale langgestreckte Wirtschaftsbauten. Einheitliche Anlage in ungestörter Fachwerkkonstruktion, neuere Bauteile verputzt. Wohnhaus um 1700, ein qualitätvoller Bau von regionalem Seltenheitswert aufgrund des auf geschweiften Streben auskragenden Erkers mit geschwungenen, genasten Streben über der seitlichen Eingangstreppe. Traufseite verputzt, Straßenfront verschiefert; barockes Zierfachwerk wahrscheinlich vollständig erhalten. Die Hofreite ist ein wichtiger Bestandteil des Ortsbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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