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An zentraler Stelle in der Ortsmitte wurde das Backhaus um oder kurz vor 1800 errichtet. Schlichte eingeschossige Fachwerkkonstruktion mit Satteldach und in Backstein gemauertem Schornstein. Eingang giebelseitig, rückwärtig schließt das Backhaus an das Wirtschaftsgebäude einer Hofreite an. Einziges schmückendes Element ist das ungewöhnliche Ovalfenster an der zur Straße orientierten Traufseite. Als Gemeinschaftsbau neben dem Türmchen Bestandteil des Dorfbildes mit ortsgeschichtlichem Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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