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Gegenüber der Einmündung Mehlbaumweg. Scheune mit kräftig profiliertem Torsturzbalken und inschriftlichem Baudatum anno 1726. Die hohe Fachwerkgiebelwand erhebt sich als von weitem sichtbarer Blickpunkt und charakteristisches Merkmal des Straßenbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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