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Schwalbacher Straße 9-27
Die an der Ortsdurchfahrt gelegene Bebauung des 18.-19. Jh. umfasst einen Teilbereich des alten Kerns mit jüngerer Erweiterung nach Osten. Dem geschwungenen Straßenverlauf folgend, treten im Kernbereich giebelständige Wohngebäude und Scheunen im Wechsel in Erscheinung. Die Erweiterung zeigt eine planmäßige, durch regelmäßige Parzellen mit traufständigen Wohnhäusern gekennzeichnete Anlage.
Schwalbacher Straße 9 und 17: frühes 19. Jh., mit kleinen Walmen. Nr. 13 im 19. Jh. verändert, Obergeschossfachwerk des 18. Jh. freigelegt. Nr. 23: schmales Wohnhaus des 18. Jh., im vorderen Bereich gutes kräftiges Fachwerk mit gekrümmten Streben, traufseitig Mannfiguren und Schwellenprofil. Bei Nr. 25 dominierende Scheune mit markantem, regelmäßigen Gefüge; Wohnhaus im rechten Winkel zurückgesetzt. Die vierseitige Hofanlage Nr. 27 durch ein kleines Nebengebäude zur Straße hin geschlossen, die Giebelfronten von Wohnhaus und Scheune - verputzt bzw. verkleidet - bestimmen das Straßenbild. Scheune mit regionaltypisch geschnitztem Torsturzbalken, inschriftliches Datum 1732.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |