Am Altenburger Marktplatz
Der Altenburger Marktplatz (2022) (Foto: W. Fritzsche)
Der Altenburger Marktplatz (2022) (Foto: W. Fritzsche)
Der Altenburger Marktplatz (2022) (Foto: W. Fritzsche)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
Heftrich
  • Am Altenburger Marktplatz
  • Alteburg
  • Am Nonnenwiesenweg
  • An dem alten Kirchhof
  • In der Alteburg
  • Marktplatz Altenburg
  • Nach Nieder-Oberrod
Altenburger Markt
Flur: 20, 21
Flurstück: 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 41, 42, 43/1, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 7, 8, 9, 1/1, 2, 4/3, 4/4, 69/1

Südlich von Heftrich an der Landstraße (L 3273) nach Lenzhahn inmitten der offenen Felder gelegene, baumbestandene Fläche mit der Flurbezeichnung Am Alteburger Marktplatz. Der Markt wird auf das Römerkastell Alteburg zurückgeführt. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts wurde aus den Resten des Steinkastells eine Kapelle mit Klause errichtet, deren Einweihung 1178 beurkundet ist. Sie gewann bald Bedeutung als Wallfahrtsort, der bis in das 16. Jahrhundert erwähnt wird. Aus der Wallfahrt entwickelte sich vielleicht schon im Mittelalter ein Markt, der nach dem 30-jährigen Krieg als überregional bedeutender Viehmarkt bekannt wurde. 1783 ließ der Heftricher Schultheiß Konrad Klapper 24 von der Idsteiner Herrschaft gespendete Linden in regelmäßigen Reihen auf dem Gelände pflanzen. Ohne feste Bauten kennzeichnen sie den Marktplatz und wirken mit ihrem schützenden Blätterdach raumbildend und über die eigentliche Marktfläche hinaus raumprägend. Auch wenn ein Großteil der alten Bäume durch Neupflanzungen ersetzt wurde, blieb die Kontinuität des Ortes gewahrt.

Außerhalb (kleiner) Siedlungen abgehaltene Märkte waren eine Eigentümlichkeit dieser Region (vergl. auch Hühnerkirche, Hünstetten-Limbach, Taunusstein-Orlen), die nur hier überlebt hat. Mit ihren bis in römische Zeit zurückreichenden Wurzeln handelt es sich um eine ungewöhnlich lange, ungebrochene Tradition, auch wenn sich der Charakter des einstigen Viehmarktes inzwischen mehr in Richtung Freizeitvergnügen gewandelt hat.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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