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Schmales traufständiges Wohngebäude, Abschnitt der Wohnhauszeile Eckenstraße 12-18 mit Scheunenreihe am Südrand des Ortskernes. Rückwärtig an die Nachbarbebauung anschließend, ist das Haus dreiseitig eingebaut. Einfache, intakte Fachwerkkonstruktion des späten 18. Jh., verputzt. Der Massivsockel gleicht das nach Osten abfallende Gelände aus, hochliegender Eingang mit einläufiger Treppe. Aus räumlicher Beengtheit entstandene „städtische" Sonderform eines ehemaligen Ackerbürgerhofes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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