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Wohnhaus am östlichen Ende der Zeile Eckenstraße 12-18. Standort niedriger als das Nachbargebäude; es ergibt ich eine Höhenstaffelung der nach Osten abfallenden Zeile. Durch das abschüssige Gelände bedingter hoher Massivsockel, traufseitiger Eingang mit Außentreppe. Fachwerkkonstruktion des späten 18. Jh. über etwa quadratischem Grundriss mit geringem traufseitigem Geschossvorsprung, ganz verputzt bzw. im Giebel verkleidet. Ehemals zugehörige Nebengebäude sind nicht mehr vorhanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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