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Wohnhaus als schmaler Traufenbau am westlichen Rand des Ortskernes nahe der früheren Fleckenmauer. Teil eines ehemaligen Doppelhauses aus dem 18. Jh., die andere Hälfte (Nr. 14) jetzt verändert. Auf hohem Bruchsteinsockel mit ebenerdigem Zugang (vielleicht ehemaliger Stall) zwei Fachwerkgeschosse in schmucklosem, aber wohlerhaltenem Gefüge mit geschosshohen Streben aus unterschiedlich gekrümmten Hölzern. Hohes, steilgeneigtes Satteldach mit neuen Gauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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