Georgenbrunnestraße 16
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
Heftrich
  • Georgbrunnenstraße 16
Flur: 5
Flurstück: 68

Wohnhaus als schmaler Traufenbau am westlichen Rand des Ortskernes nahe der früheren Fleckenmauer. Teil eines ehemaligen Doppelhauses aus dem 18. Jh., die andere Hälfte (Nr. 14) jetzt verändert. Auf hohem Bruchsteinsockel mit ebenerdigem Zugang (vielleicht ehemaliger Stall) zwei Fachwerkgeschosse in schmucklosem, aber wohlerhaltenem Gefüge mit geschosshohen Streben aus unterschiedlich gekrümmten Hölzern. Hohes, steilgeneigtes Satteldach mit neuen Gauben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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