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Durch seine diagonale, freie Stellung aus der traufständig-geschlossenen Bebauung an diesem Abschnitt der Langgasse herausgehobenes dreizoniges Wohnhaus. Rückwärtige Giebelwand ehemals an der Ortsmauer. Fachwerk nach dendrochronologischer Untersuchung von 1680. Erdgeschoss verputzt, im Obergeschoss weitgehend schmuckloses Gefüge mit geschosshohen, leicht gekrümmten Streben. Profil an Schwelle und Rähm des Obergeschosses, genaste S-Streben in der Giebelspitze als Zierelemente.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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