Evangelische Pfarrkirche, Südwestansicht
Evangelische Pfarrkirche, Nordwestansicht
Evangelische Pfarrkirche, Innenraum nach Nordwesten
Evangelische Pfarrkirche, Gedenkstein
Evangelische Pfarrkirche
Evangelische Pfarrkirche, Innenraum nach Süden
Evangelische Pfarrkirche, Grundriss
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
Heftrich
  • Langgasse 25
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 5
Flurstück: 126

Die Kirche wurde 1738 anstelle eines älteren Vorgängerbaues an der höchstgelegenen Stelle innerhalb der Ortsmauer errichtet. Als Frühwerk des Fürstlich-Nassau-Usingenschen Baudirektors Friedrich Joachim Stengel stellt sie sich als Nachfolgebau der Schloßkirche Weilburg (1707-13 von Julius Ludwig Rothweil) dar.

Klassizistischer, fast quadratischer Saalbau, kurze Kreuzarme mit flacher Übergiebelung. Eingang an der Mitte der Langseite. An der westlichen Schmalseite der mächtige Turm mit verschiefertem Glockengeschoss und zierlicher Haube. Fassadengliederung durch Pilaster und umlaufendes Gesims, kürzlich verputztes Bruchsteinmauerwerk mit Sandsteinwerkteilen.

Dem Eingang gegenüber Chorempore mit Kanzel - querorientierter Raumtyp mit zentralisierender Tendenz, oft im evangelischen Kirchenbau des 18. Jh. Dreiseitige Empore mit spätklassizistischer Orgel 1868 von Friedrich Voigt, Igstadt. Opferstock bezeichnet 1600, wahrscheinlich aus der alten Kirche. Altar, 1843, aus schwarzem Lahnmarmor. Gitterverkleidung 1892. Gedenkstein für Pfarrer Philipp Ludwig Reinhards † 1741. Glocke mit Inschrift, vielleicht noch 14. Jh.

Der Kirchhof wurde bis 1817 als Friedhof genutzt, die Mauerumfriedung ist nur noch teilweise vorhanden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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