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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus einer Hofreite, nach Untersuchung 1720 erbaut. Im Erdgeschoss wurde das Fachwerk weitgehend durch Backsteinmauerwerk ersetzt. Das Obergeschoss zeigt regelmäßiges, intaktes Gefüge mit K-förmigen Verstrebungen der Eckpfosten und umlaufendem Schwellenprofil. Hohes Satteldach, Giebel verschiefert. Das Gebäude ist wesentliches Element des Straßenbildes im Umfeld der ev. Pfarrkirche nahe dem westlichen Ortseingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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