Bahnhofstraße, Wiesbadener Straße mit Ehrenmal
Bahnhofstraße 19-23
Wiesbadener Straße 67
Friedensstraße 3/5
Bahnhofstraße 51 und Friedensstraße 1
Bahnhofstraße 25
Bahnhofstraße 52
Eingang Bahnhofstraße 53
Bahnhofstraße 45
Wiesbadener Straße 65
Gefallenendenkmal an der Wiesbadener Straße
Wiesbadener Straße 61, Plan Fassade
Wiesbadener Straße 69
Bahnhofstraße 47
Einfriedung Bahnhofstraße 43
Fürst-August-Straße 2-4, Zustand September 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Bahnhofstraße ab Nr. 18 nach Westen, Zustand September 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Im Güldenstück 2, Zustand September 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Ernst-Toepfer-Straße3-5, Zustand September 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Im Güldenstück 13, Zustand September 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
Friedensstraße 3-5, Zustand September 2022 (Foto: Sonja Bonin, LfDH)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Gesamtanlage Bahnhofstraße/-Friedensstraße/Wiesbadener Straße
Gesamtanlage Bahnhofstraße, Wiesbadener Straße, Friedensstraße, Im Güldenstück

Bahnhofstraße 9-51, 18-26, 32-58

Ernst-Toepfer-Straße 1-5, 2-4,

Franz-Vietor-Straße 1,

Friedensstraße 1-5,

Fürst-August-Straße 2-4,

Im Güldenstück 1-13, 2

Wiesbadener Straße 61, 65, 67, 69

Gesamtanlage westlich der Altstadt, an der die städtebauliche Entwicklung seit dem späten 19. Jahrhundert nachvollziehbar ist. Seit der Eröffnung der Main-Lahn-Bahn 1877 als Teilstück der Hessischen Ludwigsbahn weit westlich des Stadtgebietes, entwickelte sich die Bebauung entlang der vorhandenen Achsen (z.B. Alte Wiesbadener Straße) in Richtung der Bahnstrecke. Die heutige Wiesbadener Straße wurde Ende des 19. Jahrhunderts erbaut und musste in ihrem östlichen Teil für eine moderate Steigung aufwendig auf einem Damm angelegt werden.

Die Bahnhofstraße war in ihrem Verlauf einst die alte Wiesbadener Straße, die nach Westen aus Idstein herausführte. In ihrem östlichen Teil sind konstituierende Gebäude der Gesamtanlage das Ensemble von vier villenartigen Einzelbauten des späten 19. Jahrhunderts. Bahnhofstraße 19, erbaut als Landesbankstelle der Nassauischen Landesbank, und Bahnhofstraße 23 sind streng symmetrische Baukörper mit beherrschendem, als Giebelzwerchhaus hochgezogenem Mittelrisalit und zweifarbig-ornamentaler Backsteinverblendung. Bahnhofstraße. 21 und 25 sind aus historisierenden Elementen freier zusammengesetzte verputzte Bauten, Nr. 21 mit prägnanten Schweifgiebeln, bei Nr. 25 Fachwerk und eisernes Balkongitter als Zierelemente. Teilweise sind auch schmiedeeiserne Gitterzäune und -tore als Einfriedung der Vorgärten erhalten. An der nördlichen Straßenseite die Bauten Bahnhofstraße 18 bis 26, die ohne Vorgärten ihre historisierenden Fassaden, überwiegend mit Schweifgiebeln, zeigen.

Im weiteren Straßenverlauf beidseitig Vorgärten. Hier vielfältige Bebauung mit zweigeschossigen Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser. Es wechseln sich villenartige Bauten und Doppelhäuser des ersten Jahrzehnts des 20. Jahrhunderts ab. Sie zeigen den vielfältigen historisierenden Formenreichtum an den Putzfassaden und Fachwerkdetails. Dazwischen einfachere Backsteinbauten mit farbig strukturierten Fassaden.

Im westlichen Teil der Bahnhofstraße Bauten der Zeit 1900 bis1930 in offener Bauweise. Darunter Landhaustypen mit Jugendstileinflüssen und Bauten der 1920er-Jahre mit expressionistischen Details. An der Einmündung der Bahnhofstraße in die Wiesbadener Straße Platzgestaltung mit Mahnmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Bahnhofstraße 45 wurde 1907 erbaut durch den Bauunternehmer Heinrich Kappus III. Die Doppelhäuser Bahnhofstraße 51/Friedensstraße 1 und Friedensstraße 1a wurden 1921 für französische Offiziere errichtet. Friedensstraße 2: 1926, Friedensstraße 3/5 1925 geplantes, später erweitertes "Wohnhaus der Stadt Idstein“, symmetrischer Putzbau mit markanten, holzverschalten Eckerkern; einige Zierdetails wie Dreiecksgiebelmotive über Erdgeschossfenstern und Gauben sowie aus Backstein gemauerte Einfriedung erhalten. Wiesbadener Straße 61wurde um 1910 als eingeschossiges Landhaus mit Mansardwalmdach und Giebelzwerchhaus errichtet, Jugendstileinfluss. Wiesbadener Straße 67 errichtet als Mehrfamilienhäuser um 1920, symmetrische Putzbauten mit Walmdach, Tiermotive (Ente, Eichhörnchen) als Reliefschmuck. Wiesbadener Straße 65 blockhafter Kubus in gleicher Formensprache wie vorgenannte Bauten. Wiesbadener Straße 69 wurde 1909 erbaut durch Dipl.-Ing. W. Spieß, Studienrat; eingeschossiges Jugendstil-Landhaus mit Satteldach, offene Loggia nachträglich verglast. "Klein-Kraftwagen-Einstellraum“ mit Zeltdach von 1925, Reste einer Einfriedung mit Betonpfosten.

Nördlich der Bahnhofstraße wurde nach dem Ersten Weltkrieg auf freiem Feld ein durch günstige Hausdarlehen gefördertes Neubaugebiet angelegt. Überwiegend wurden zweigeschossige Doppelhäuser mit Walmdächern errichtet. Holzverschalte Obergeschosse, unterteilte Holzfenster mit Klappläden und Erkeranbauten prägen diese Bauten. In Details wie z.B. Haustüren finden sich expressionistische Elemente. Eine Ausnahme bildet des Eckhaus Am Güldenstück 2 mit seinem hohen Satteldach und den verschindelten Giebeln und Gauben. Originale Holzhaustür mit Oberlicht und Klinkerrahmung. Aus dunkeln Klinkern auch der Treppenaufgang und die Einfriedung mit Holzzaun.

Die Gesamtanlage zeigt trotz nachträglicher Veränderungen die dynamische Stadterweiterung des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts. In überwiegend offener Bauweise wechseln sich repräsentative Villenbauten und einfachere Ein- und Mehrfamilienhäuser ab. An zahlreichen Gebäuden haben sich der Formenreichtum des Historismus, die reduzierten Details des Expressionismus und der Moderne und Anklänge des Jugendstils erhalten. Die teilweise erhaltenen bauzeitlichen Einfriedungen runden das Bild der Straßenzüge ab.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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