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Ferdinand-Abt-Straße 2,
Schillerstraße 2-8,
Wiesbadener Straße 33-37, 28-40
Die westliche Stadterweiterung an Bahnhofstraße und Wiesbadener Straße - der Verbindung zwischen Altstadt und dem Bahnhof der 1877 eröffneten Strecke Frankfurt-Niedernhausen-Limburg - dokumentiert anhand ihrer seit Ende des 19. Jahrhunderts bis etwa 1930 entstandenen Bauten eine chronologische Abfolge der Baustile innerhalb dieser Zeitspanne, ausgehend von der Kernstadt nach außen zum Bahnhof hin. Die der nach Westen ansteigenden Topographie angepasste, grün durchzogene Bahnhofstraße besitzt heute noch eher den Charakter einer Wohnstraße als die für den Autoverkehr breit ausgebaute Wiesbadener Straße. Die beiderseits anschließenden, überwiegend um 1900 entstandenen Wohnquartiere, bestehend aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern hinter Vorgärten, teilweise von villenartigem Charakter, geben noch einen Eindruck vom Schaffen der hier tätigen, vermutlich durch die Idsteiner Baugewerkschule geprägten Architekten, wurden aber zu großen Teilen bereits so verändert und verfremdet, dass eine Denkmalqualität nur noch bruchstückhaft festgestellt werden kann.
Überwiegend geschlossene Wohnbebauung um 1900 an der Ausfallstraße in Richtung Bahnhof. Vorgartenzone in Resten erhalten. Wiesbadener Straße 28/Ferdinand-Abt-Straße 2: Eingeschossige Eckbebauung mit Giebelzwerchhäusern und schmalem, diagonal gestelltem hohen Ecktürmchen, zweifarbig gegliederte Backsteinfassade. Wiesbadener Straße 30-40: Zweigeschossige verputzte Bauten mit Fachwerkelementen, kleinteilige Gliederung der geschlossenen Zeile durch Giebel und Erker, Eingangsvorbauten mit Treppen. Gegenüber Ferdinand-Abt-Straße 2 korrespondierender Eckbau, Eckbetonung durch Erker mit Haubendach. Wiesbadener Straße 33: Dreigeschossiger Eckbau, Putzfassade mit Backsteingliederung, Giebelzwerchhäuser. Wiesbadener Straße 37: Partiell verändertes Wohnhaus einer Hofreite mit aufwendigem Torbau; Jugendstileinfluss. Schmiedeeiserne Gittertore und Vorgarten mit Einfriedung hier erhalten, bei Wiesbadener Straße 35 erst kürzlich entfernt. Entlang der Schillerstraße zwei- bis dreigeschossige Wohnhausbauten, traufständig mit Zwerchhäusern. Größtenteils verputzt, Schillerstraße 2 in Fachwerk und Giebel mit Freigespärre.
Das der katholischen Pfarrkirche benachbarte Ensemble hat mit Abbruch der 1888 erbauten ersten Kirche einen wichtigen Bezugspunkt verloren; der Kirchenneubau von 1963 ließ hier eine städtebaulich völlig veränderte Situation entstehen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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