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Kleineres Ackerbürgerwohnhaus des in der Borngasse üblichen Typs.Traufständig, Eingang mit einläufiger Steintreppe, Oberlicht mit reizvoll gebogenen Sprossen. Bis auf das Profil der Obergeschossschwelle schmuckloses Sichtfachwerk des 18. Jh. Das Nachbarhaus Nr. 15 wiederholt spiegelbildlich den Bautyp. Dazwischen wurde die gemeinsame Hofeinfahrt nachträglich überbaut, so dass zwei nebeneinanderliegende engere Einfahrten mit schmalen Hoftoren entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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