Borngasse 15
Borngasse 15
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Borngasse 15
Flur: 10
Flurstück: 243/2

Traufständiges Ackerbürgerhaus wie Nr. 13, spiegelbildlich angeordnet. "Idsteiner Eingang" mit beidseitigen kleinen Fenstern, Oberlicht mit geschnitzten bogenförmigen Sprossen, Tür des frühen 19. Jh. mit Rauten. Von der Eingangstreppe ist (nach Anhebung des Straßenniveaus) noch eine Stufe vorhanden. Spätere Überbauung der halben Hofeinfahrt. Nach Fachwerkfreilegung Inschrift sichtbar: "Peter Hart Bvrger alhier vnd seine ehliche Havsfrav bave(...) als man schrib 1704".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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