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Jugendstil-Landhaus kurz nach 1900, fast baugleich mit dem gegenüberliegenden Wohnhaus Bahnhofstraße 49, jedoch nachträglich verändert. Ein Walm des Mansarddaches wurde durch einen verbretterten Giebel ersetzt. Der Fachwerkerker hier in der Giebelfront, Sprossenfenster zum Teil erhalten. Prägnante Fensterläden wie Bahnhofstraße 49, Reste der ehemaligen gemauerten und verputzten Einfriedung, Holzelemente massiv ersetzt. Jüngere, formal angepasste Garage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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