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Kleines traufständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jh. mit wohl nachträglich angefügter Überbauung des Hoftores. Eine Treppe führt in den (später) eingezogenen Eingang des relativ hochliegenden Erdgeschosses. Das konstruktive Fachwerk zeigt bis auf die Profilierung der Obergeschossschwelle keinen Schmuck, die zum (neuen) Platz Am Börnchen orientierte Giebelwand aus unregelmäßigen Hölzern war ursprünglich durch ein hier anschließendes Nachbargebäude verdeckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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